Rechtsprechung
   LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 9 Sa 362/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,10101
LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 9 Sa 362/07 (https://dejure.org/2007,10101)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26.10.2007 - 9 Sa 362/07 (https://dejure.org/2007,10101)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 26. Oktober 2007 - 9 Sa 362/07 (https://dejure.org/2007,10101)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,10101) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Wahrung der Schriftform bei einem Vertrag über das Ausscheiden bei einem alten Arbeitgeber und über die Begründung des Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber; Arbeitgeberwechsel durch einen dreiseitigen Vertrag; Vollständige Übertragung eines ...

  • Judicialis

    ArbGG § 69 Abs. 2; ; BGB § 125; ; BGB § 125 Satz 1; ; BGB § 164; ; BGB § 242; ; BGB § 623; ; TzBfG § 14 Abs. 4; ; ArbGG § 64 Abs. 6; ; ZPO § 256; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 125 Satz 1 § 164 § 242 § 611 Abs. 1 § 623
    Schriftform bei dreiseitigem Aufhebungsvertrag

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 659/03

    Schriftform für Kündigung und Auflösungsvereinbarung; Treuwidrigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 9 Sa 362/07
    Die gesetzlichen Formvorschriften sind gegenüber der Erfüllung der Schutzzwecke, die zu ihrer Normierung geführt haben, verselbständigt (BAG 16.09.2004 - 2 AZR 659/03 -, EZA § 623 BGB 2002 Nr. 1).

    Dies kann unter dem Gesichtspunkt des Verbots widersprüchlichen Verhaltens dann der Fall sein, wenn der Erklärungsgegner einen besonderen Grund hatte, auf die Gültigkeit der Erklärung trotz des Formmangels zu vertrauen und der Erklärende sich mit der Berufung auf den Formmangel zu eigenem vorhergehenden Verhalten in Widerspruch setzt (BAG 16.09.2004, a. a. O.).

  • BAG, 16.09.2004 - 2 AZR 628/03

    Änderungskündigung und Schriftform des Änderungsangebots

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 9 Sa 362/07
    Auch unter Berücksichtigung des mit § 623 BGB verfolgten Zwecks ist es gerechtfertigt und geboten, derartige Vereinbarungen ebenfalls der Formvorschrift zu unterwerfen: § 623 BGB dient vor allem dem Schutz vor Übereilung (Warnfunktion) und im Sinne einer Klarstellungs- und Beweisfunktion der Rechtssicherheit (BAG 16.09.2004 - 2 AZR 628/03 -, EZA § 623 BGB 2002 Nr. 2; KR-KSchG/Spilger, a. a. O., § 623 BGB, Rdz. 17 ff.).
  • BAG, 24.10.1972 - 3 AZR 102/72

    Wettbewerbsverbot - Schriftform - Arbeitsverhältnis

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 9 Sa 362/07
    Zutreffend ist insoweit zwar, dass ein Arbeitgeberwechsel auch als Folge einer sogenannten Vertragsübernahme mit welcher ein Arbeitsverhältnis als ganzes übertragen wird, erfolgen kann (vgl. BAG 24.10.1972 - 3 AZR 102/72, EZA § 75 d HGB Nr. 5; LAG Köln 20.03.2003 - 6 Sa 82/03 -, NZA - RR 2004, 491 f.; JURIS PR-BGB/Knerr, 3. Aufl., § 398 BGB, 131).
  • LAG Köln, 20.03.2003 - 6 Sa 82/03

    Betriebliche Altersversorgung; Unverfallbarkeit; Betriebszugehörigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 9 Sa 362/07
    Zutreffend ist insoweit zwar, dass ein Arbeitgeberwechsel auch als Folge einer sogenannten Vertragsübernahme mit welcher ein Arbeitsverhältnis als ganzes übertragen wird, erfolgen kann (vgl. BAG 24.10.1972 - 3 AZR 102/72, EZA § 75 d HGB Nr. 5; LAG Köln 20.03.2003 - 6 Sa 82/03 -, NZA - RR 2004, 491 f.; JURIS PR-BGB/Knerr, 3. Aufl., § 398 BGB, 131).
  • LAG Köln, 06.03.2003 - 4 Ta 404/02

    Arbeitnehmereigenschaft-Kraftfahrer; Formbedürftigkeit eines gewillkürten

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 26.10.2007 - 9 Sa 362/07
    Nach nahezu einhelliger Auffassung bedarf auch ein dreiseitiger Vertrag, mit dem zugleich das Ausscheiden bei einem alten Arbeitgeber und die Begründung des Arbeitsverhältnisses bei einem neuen Arbeitgeber geregelt wird, der Wahrung der Schriftform (LAG Köln 06.03.2003 - 4 Ta 404/02 -, JURIS; ArbG Berlin 04.09.2002 LAGE § 611 BGB Aufhebungsvertrag Nr. 27; APS/Preis, 2. Aufl., § 623, Rdz. 9; Preis/Gotthardt, NZR 2000, 348, 354; KR-KSchG/Spilger, 8. Aufl., § 623, Rdz. 78).
  • BAG, 24.02.2011 - 6 AZR 626/09

    Aufhebungsvertrag - Anfechtung - Wegfall der Geschäftsgrundlage -

    Deshalb kann dahinstehen, ob die Auffassung des Landesarbeitsgerichts zutrifft, eine Vertragsübernahme, die lediglich auf den Austausch einer Vertragspartei ziele und bei der alle vertraglichen Rechte und Pflichten aufrechterhalten blieben, bedürfe nicht der Schriftform des § 623 BGB (aA die völlig hM, wonach ein dreiseitiger Vertrag, mit dem zugleich das Ausscheiden aus dem alten Arbeitsverhältnis geregelt wird, zur Wirksamkeit des darin liegenden Aufhebungsvertrags stets der Schriftform bedarf: LAG Köln 6. März 2003 - 4 Ta 404/02 - ArbuR 2003, 234; 22. Mai 2003 - 10 Sa 970/02 - ZInsO 2005, 333; LAG Schleswig-Holstein 5. Oktober 2010 - 3 Sa 137/10 -; LAG Rheinland-Pfalz 26. Oktober 2007 - 9 Sa 362/07 -; Staudinger/Oetker [2002] § 623 BGB Rn. 61; Preis/Gotthardt NZA 2000, 348, 355; Fleddermann ZinsO 2005, 304) .
  • LAG Hamm, 25.08.2011 - 17 Sa 498/11

    Beschäftigungsanspruch bei Umwandlung eines kommunalen Eigenbetriebes im Wege der

    Fehlt es an dieser gesetzlichen Form, ist der Aufhebungsvertrag gemäß § 125 Satz 1 BGB nichtig (BAG 17.12.2009 - 6 AZR 242/09, NJW 2010, 1100; LAG Schleswig-Holstein 05.10.2010 - 3 Sa 137/10; LAG Rheinland-Pfalz 26.10.2007 - 9 Sa 362/07).

    Es hat aber auf die herrschende Meinung verwiesen, die nach Auffassung der Kammer zu Recht davon ausgeht, dass ein dreiseitiger Vertrag, mit dem zugleich das Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis zu einem Vertragspartner geregelt wird, der Schriftform bedarf (BAG 24.04.2011 a.a.O.; LAG Schleswig-Holstein 05.10.2010 a.a.O.; LAG Rheinland-Pfalz 26.10.2007 a.a.O.; LAG Köln 19.06.2006 - 14 Sa 250/06, NZA-RR 2007, 127; KR-Spilger, 9. Aufl., § 623 BGB Rn. 151).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht